Samstag, 3. November 2012

Regeln zum Überleben V



Vorhergehende Kapital:
Teil IV: Hausdurchsuchung 
Teil V:  Polizei


Achtung! Seit dem 22.06.2017 gelten andere Gesetze im Umgang mit der sogenannten Polizei. Bei Zeugenaussagen ist man nun verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen!!!


Bullen haben nichts zu entscheiden und sind nur ausführende Organe der weisungsbefugten Richter und Staatsanwälte. Salopp gesagt sind Polizisten bessere Laufburschen der Legislative. Daher sprechen wir niemals mit der Polizei, sie hat eh‘ nichts zu entscheiden. Es gibt nichts, aber auch gar nichts, was wir mit den Feinden des freien Deutschlands zu besprechen hätten. Und man komme nicht auf den irren Gedanken, mit den Bullen Katz und Maus zu spielen, zu denken, man könne sie aushorchen. Das sind perfekt geschulte Personen, eiskalt würden sie Dich über die Klinge springen lassen, wenn es ihren Zielen und Vorteilen dienlich ist. Die haben nur ihre eigene Karriere im Kopf. Auch wenn der Beamte so tut, als wäre er „menschlich“ in Ordnung, das ist nur vorgespielt. Er führt nur seine Aufgabe aus und spielt eine vorgegebene Rolle: Dir etwas anzuhängen. Das Ziel der Polizei ist immer Dich zu belasten und nicht zu entlasten! Auch wenn er eine Fahne Deiner Fußball-Lieblingsmannschaft im Dienstzimmer hängen hat. Ihn bringt es karrieremäßig nur weiter, wenn er Dir irgendetwas anhängen kann. Mitleid ist hier also völlig fehl am Platze. Mitgefühl haben wir nur mit unschuldigen Opfern, nicht mit den Tätern! Mitgefühl haben wir mit den Opfern von Fremdenterror, mit unschuldigen, vergewaltigten deutschen Frauen und Kindern, ausgeraubten Omas und anderen bedrängten Landsleuten. Nicht aber mit den Hilfskräften dieses Regimes. Es sind erwachsene Menschen, die bewußt für die Zerstörung unserer schönen Heimat arbeiten, also behandeln wir sie auch als das, was sie sind: Die Feinde der Freiheit unseres Vaterlandes! 
Die Polizei hat in diesem System die Aufgabe zugewiesen bekommen, den aktiven nationalen Freiheitskämpfer zu verunsichern und zu behindern. Das funktioniert aber nur bei denen, die keinen festen Stand und kein reines Gewissen haben.
Die Polizei wird nur auf Weisung der Staatsanwaltschaft tätig. Die Staatsanwaltschaft ist, im Zusammenspiel mit den herrschenden Politikern, die treibende Kraft hinter den Ermittlungen gegen nationale Freiheitskämpfer. Bullenwische sind daher völlig zu ignorieren, falls die Polizei Dich anschreibt. Nur den Einladungen der Staatsanwaltschaft muß man Folge leisten. Die Polizei ist ein ausführendes Organ, etwas selbständig anzuordnen, ist Amtsanmaßung. Laßt Euch davon nicht ins Bockshorn jagen. Diese Obrigkeitshörigkeit, welche meistens anerzogen ist, gewöhnt man sich am besten schnellstens und gründlich ab. Die Behörden bilden sich zwar ein, das wir ein schlechtes Gewissen bekommen und ihren Einladungen Folge leisten, da sie hoffen, daß wir die Gesetzlage nicht kennen. Sie nennen das „Verfolgungsdruck“, wir nennen es staatlichen Terror von nationalen Freiheitskämpfern und Dissidenten. Gedanklich zeigen wir ihnen daher nur einen ausgestreckten Mittelfinger, mehr nicht. Nur Menschen mit schlechtem Gewissen oder Verbrecher reagieren darauf, ein reines Herz lacht über diese Anmaßung und überlegt sich Gegenmaßnahmen. Wenn sie es gar zu dolle übertreiben, überlegen wir uns zum Beispiel eine Dienstaufsichtsbeschwerde, oder eine Anzeige wegen übler Nachrede, oder eine wegen haltloser Unterstellungen. Es gibt viele Wege, die nach Rom führen. Ebenso viele, die vielleicht zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Rede mit Deinem Anwalt darüber.

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